Mitgliedschaft

Der reguläre Monatsbeitrag für sportlich aktive Mitglieder beträgt ab dem 1. Juli 2020 16,50 Euro.

Ein ermäßigter Monatsbeitrag von 15 Euro gilt für Jugendliche und Kinder, für die Gymnastik-Abteilung, Auszubildende und Schüler bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, Studenten, Umschüler und Empfänger von ALG I bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung.

Für Bezieher von ALG II bzw. Sozialhilfe gilt ein weiter ermäßigter Beitrag von 7,50 Euro, ebenfalls bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung.

Für Jugendliche und Kinder (bis 18 Jahre) kommt bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen eine Übernahme der Beiträge im Rahmen des Bildungs- und Teilhabe-Pakets (früher bekannt als „Kids in the clubs“) in Betracht.

Für Mitglieder der Abteilung „Tischfußball“ und für passive Mitglieder beträgt der Monatsbeitrag 5 Euro. Dazu kommt jeweils eine einmalige Aufnahmegebühr von 15 Euro. Für Jugendliche verpflichten sich die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten zur Beitragszahlung.

Eine Kündigung der Mitgliedschaft kann schriftlich per Brief an die Geschäftsstelle mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende erfolgen.